Zu wenige Plätze in Frauenhäusern

Peter Weyers
schwerteAktuell

Der Stadtverband Schwerte hat am 8.2.2022 einen Antrag an den Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgeranregungen gestellt, mit dem erreicht werden soll, dass die Stadt Schwerte sich beim Kreis Unna und beim Land NRW für den Ausbau der Frauenhauskapazitäten in NRW und damit für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzt. Alles andere stellt einen fortwährenden Rechtsbruch dar und lässt gewaltbetroffene Frauen in einer Notsituation im Stich. Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeschwerden hat unseren Antrag einstimmig als begründet angesehen und zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss weitergeleitet.

Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention durch Ratifizierung eine gültige Rechtsnorm in Deutschland. Mit Inkrafttreten dieser Konvention verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Hier gibt es gewaltigen Nachholbedarf: Gewaltbetroffene Frauen müssen regelmäßig wochenlang auf Erstberatungsgespräche warten und jeder zweiten Schutz suchenden Frau wird aktuell die Aufnahme in Frauenhäusern verwehrt, weil keine freien Plätze vorhanden sind. Im Kreis Unna fehlen anhand eines Schlüssels, der festlegt, dass pro 10.000 Bürgern in einer Region ein Familienplatz in einem Frauenhaus vorgehalten werden soll, 20 Plätze. In NRW fehlen über 1.100 Plätze.

Einige Frauenhäuser in NRW hatten über mehrere Monate in 2021 keinen einzigen freien Platz anzubieten, alle anderen waren an durchschnittlich 6 Tagen pro Woche voll belegt.

Das führt dazu, dass gewaltbetroffenen Frauen in einer absoluten Notsituation ihr Menschenrecht auf Schutz verwehrt wird und das, weil Deutschland es in vier Jahren seit Inkrafttreten es nicht geschafft hat, die Forderungen der Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen. Da ist die schwarze Null wohl wichtiger!

Dazu kommt, dass viele Plätze nicht barrierefrei sind; Frauen mit Behinderungen, die tendenziell noch häufiger Opfer von Gewalt sind, es also noch schwerer haben, Schutz zu finden.

In NRW setzt sich die Finanzierung von Frauenhäusern aus Landesmitteln und Kommunalen Zuschüssen, Spenden, Bußgeldern und Eigenanteilen aufgenommener Frauen zusammen. Insbesondere die Landesregierung muss hier deutlich auf Ihre Verpflichtung aufmerksam gemacht werden, sich ausreichend für die Finanzierung von Frauen- und Mädchenhäusern sowie Beratungsstellen zu engagieren.