Pressemitteilung

Peter Weyers
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Für die Rechte von Frauen

Seit dem 01.02.2018, also seit fast drei Jahren, ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft und damit rechtlich verbindlich.

Sie legt fest, dass Frauen und deren Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt werden, ein Recht auf Schutz und Unterstützung haben.

Voraussetzung dafür ist, dass es in allen Regionen Schutzeinrichtungen, wie z. Bsp. Frauenhäuser, in ausreichendem Maß gibt, in denen gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder Aufnahme und Schutz finden können. Dieses Angebot soll niedrigschwellig, barriere- und diskriminierungsfrei sein.

 

Lt. Konvention soll es einen Familienplatz pro 10.000 Einwohnern in einer Region geben. Diese Quote wird sowohl im Kreis Unna als auch im Land NRW deutlich verfehlt.

Das führt dazu, dass dauerhaft jede zweite gewaltbetroffene, schutzsuchende Frau keine Aufnahme und damit auch keinen Schutz in einem Frauenhaus findet.

Untersuchungen in einem Dreimonatszeitraum belegen, dass es in neun Frauenhäusern in NRW keinen einzigen freien Platz gegeben hat. Die anderen 61 Frauenhäuser in NRW waren im gleichen Zeitraum an durchschnittlich 6 Tagen in der Woche voll belegt.

Weil gewaltbetroffenen Frauen und Kindern in einer Notsituation unbedingt geholfen werden muss und weil die Nichtumsetzung der Istanbul-Konvention einen Rechtsbruch darstellt, hat der Stadtverband der Partei „Die Linke“ einen Antrag an den Ausschuss für Bürgeranhörungen und Bürgerbeschwerden gesendet, mit dem erreicht werden soll, dass sich die Stadt Schwerte beim Kreis Unna und beim Land NRW dafür einsetzt, das Platzangebot in Frauenhäusern landesweit zu erhöhen.

Weil klar ist, dass ein Frauenhaus in der eigenen Stadt in vielen Fällen keine geeignete Option ist, da schutzbedürftige Frauen dort sofort ausfindig gemacht werden würden, würde ein landesweiter Ausbau der Kapazitäten auch betroffenen Frauen aus Schwerte oder dem Kreis Unna helfen.